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Verordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 7 - Schwarzachtobelstraße als Landesstraße
§ 1
§ 1 § 1Erklärung
In Kraft seit 01. Dezember 2015
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§ 1 § 1Erklärung — Verordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 7 - Schwarzachtobelstraße als Landesstraße
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Die L 7 – Schwarzachtobelstraße ist eine Landesstraße.
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