(1) Der Verwaltungsausschuss hat zur Überwachung der gesamten Gebarungen des Gemeindeverbandes je ein Mitglied aus den Gemeindevertretungen von Sulz, Röthis und Viktorsberg für die Dauer der Funktionsperiode des Verwaltungsausschusses als Rechnungsprüfer zu wählen. Die Rechnungsprüfer dürfen weder dem Verwaltungsausschuss noch dem Vorstand angehören.
(2) Neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses ist die Gebarung des Gemeindeverbandes mindestens einmal jährlich sowie außerdem auf Verlangen des Verwaltungsausschusses und bei jedem Wechsel der mit der Leitung der Buchhaltungs- und Kassengeschäfte betrauten Personen zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Verwaltungsausschuss ein schriftlicher Bericht ohne unnötigen Aufschub vorzulegen.
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