(1) Den nicht durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes und den Beitrag gemäß Abs. 2 gedeckten Investitionsaufwand und Aufwand für den Kapitaldienst für die Hauptschule Sulz-Röthis in Sulz haben die verbandsangehörigen Gemeinden nach folgendem Aufteilungsschlüssel zu tragen:
Gemeinde Sulz | 53,24 v.H. 46,76 v.H. |
Gemeinde Röthis | |
(2) Die nach dem 1. Jänner 1980 getätigten und künftig vorzunehmenden Investitionen haben die Gemeinden Sulz und Röthis im Verhältnis ihrer Einwohner mit österreichischer Staatsbürgerschaft zu tragen. Die Einwohnerzahl ist aus dem Durchschnitt der jährlich viermal zu verfassenden Bevölkerungsstatistik zu ermitteln.
(3) Die Gemeinde Sulz hat zusätzlich den für die Schule notwendigen Grund unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und die Wasseranschlussgebühr zu tragen.
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