§ 1 — Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes "Schulerhalterverband Hauptschule Sulz-Röthis"
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(1) Die Gemeinden Sulz und Röthis bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter der Hauptschule Sulz-Röthis in Sulz.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung “Schulerhalterverband Hauptschule Sulz-Röthis“ und hat seinen Sitz in Sulz.
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