Die nachfolgenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267/1967, in der Fassung BGBl. Nr. 375/1988, treten wie folgt in Kraft:
Die §§ 48 Abs. 4 (Zuweisung von Kennzeichen), 48a Abs. 2 hinsichtlich der Zuweisung von Wunschkennzeichen und 49 Abs. 4 (Ausgabe von Kennzeichentafeln) am 2. November 1989; der § 48a Abs. 2 hinsichtlich der Reservierung von Wunschkennzeichen am 1. August 1989.
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