§ 11 § 11*) Pläne und Baubeschreibung — Baueingabeverordnung
Gliederung
2. Abschnitt Bauanzeigeverfahren § 8 Maßstab und Form elektronischer Pläne
§ 11 § 11*) Pläne und Baubeschreibung
Für Art, Maßstab und Form der Pläne, die der Bauanzeige anzuschließen sind, gilt § 2 in Verbindung mit §§ 7 und 8 sinngemäß. Für die Baubeschreibung, die der Bauanzeige anzuschließen ist, gilt § 3 sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 84/2007, 23/2023
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden