LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch

In Kraft seit 14. November 2014
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