Vorwort
§ 1 § 1
Im Bereich der Liegenschaften GST-NRN 2820/2 und 2820/3, GB Rankweil, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß an Verkaufsflächen von 950 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG) für zulässig erklärt.
§ 2 § 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung LGBl.Nr. 43/2012 außer Kraft.