Die Verordnung über die Anpassung von Landesraumplänen für Einkaufszentren, LGBl.Nr. 50/2006, in der Fassung LGBl.Nr. 10/2008, Nr. 57/2008, Nr. 62/2008, Nr. 52/2009, Nr. 72/2009 und Nr. 33/2010, wird wie folgt geändert:
a) im § 1 entfällt die lit. d; die bisherigen lit. e bis j werden als lit. d bis i bezeichnet;
b) im § 2 wird der Ausdruck „§ 1 lit. a, d und j“ durch den Ausdruck „§ 1 lit. a und i“ ersetzt.
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