LandesrechtVorarlbergVerordnungenZulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Dornbirn - Lustenauerstraße

Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Dornbirn - Lustenauerstraße

In Kraft seit 14. Juli 2004
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