LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 31. Juli 2009
Up-to-date

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach, LGBl.Nr. 34/1998, außer Kraft.

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