§ 2 § 2 — Verordnung der Landesregierung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach
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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach, LGBl.Nr. 34/1998, außer Kraft.
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