(1) Der Grundbetrag für die Tarifstufen 1 und 2 beträgt:
Am Tag (von 06:00 bis 21:00 Uhr): | 3,90 Euro |
und in der Nacht (von 21:00 bis 06:00 Uhr): | 4,65 Euro. |
(2) In diesem Grundbetrag sind für die Tarifstufe 1 enthalten:
Am Tag: | 84,50 m oder 15,00 Sekunden, |
in der Nacht: | 67,50 m oder 15,00 Sekunden. |
(3) In diesem Grundbetrag sind für die Tarifstufe 2 enthalten:
Am Tag: | 67,50 m oder 15,00 Sekunden, |
in der Nacht: | 54,00 m oder 15,00 Sekunden. |
*) Fassung ABl.Nr. 50/2018, 33/2021, 27/2024
Keine Verweise gefunden
Rückverweise