Zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes werden jene Grundstücke der Katastralgemeinden Brand, Bürserberg und Nenzing, die innerhalb der in der Vermessungsurkunde des Landesvermessungsamtes Feldkirch vom 1.12.1989, G.Zl.1254/19891), in blauer Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, zum Schongebiet für die Weißbachquellen im Gamperdonatal erklärt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise