Die Zuständigkeit der Grundverkehrs-Ortskommissionen der Gemeinden Altach, Bürs, Eichenberg, Götzis, Hohenweiler, Langen, Laterns, Mäder, Rankweil, Röthis, Sulz, Übersaxen und Zwischenwasser wird auf die Grundverkehrs-Landeskommission übertragen.
*) Fassung LGBl.Nr. 55/2010, 47/2018, 9/2021, 72/2023
Keine Verweise gefunden
Rückverweise