Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über die Anordnung von periodischen Untersuchungen zur Bekämpfung der enzootischen Rinderleukose, LGBl.Nr. 49/1987, und die Verordnung über die Anordnung von periodischen Untersuchungen zur Bekämpfung der Brucellose (Abortus Bang) der Rinder, LGBl.Nr. 50/1987, außer Kraft.
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