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Dienstausweis und das Dienstabzeichen der Organe der Fischereiaufsicht nach dem Bodenseefischereigesetz
§ 3
§ 3
In Kraft seit 31. Dezember 1976
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§ 3 — Dienstausweis und das Dienstabzeichen der Organe der Fischereiaufsicht nach dem Bodenseefischereigesetz
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.
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