§ 3 — Verordnung der Landesregierung betreffend die Bekämpfung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand
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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung betreffend die Bekämpfung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand, LGBl.Nr. 50/2001, außer Kraft.
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