Wer immer an irgend einem Ort des Landes Nelkenwickler feststellt oder Anzeichen wahrnimmt, die mit Grund auf das Vorhandensein von Nelkenwicklern schließen lassen, hat dies dem für diesen Ort zuständigen Bürgermeister unverzüglich anzuzeigen. Hierüber ist die Bezirkshauptmannschaft unverzüglich zu informieren.
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