Vorwort
§ 1 § 1
Im Gemeindegebiet von Satteins wird der Uferschutzbereich des "Kirchenbaches", Grundstück Nr. 5575/1, GB Satteins, in folgendem Abschnitt auf 5 m ab der Grundstücksgrenze des Fließgewässers eingeschränkt:
Rechtsufrig zwischen der Ostgrenze des Grundstückes Nr. 105 und der Westgrenze des Grundstückes Nr. 2514/4, beide GB Satteins.
§ 2 § 2
Die Grenzpunkte der betroffenen Gewässerstrecke sind in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 25.10.2004, Zl. IVe-144.03*), im Maßstab 1:1000 dargestellt.