Im Gemeindegebiet von Kennelbach wird der Uferschutzbereich des Werkskanales "Schindlerkanal" links- und rechtsufrig im folgenden Abschnitt auf 4 m ab Böschungsoberkante des Fließgewässers eingeschränkt:
Zwischen der östlichen Grundstücksgrenze des Betriebsareales auf den Grundstücken Nr. 1901 und 1898, beide GB Kennelbach, bis zur Westgrenze des Grundstückes Nr. 2163/5 (Haus Kanalstraße 47), GB Kennelbach.
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