LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Einschränkung des Uferschutzbereiches der Bregenzerach

Verordnung der Landesregierung über die Einschränkung des Uferschutzbereiches der Bregenzerach

In Kraft seit 23. Juli 1997
Up-to-date

Auf Grund des § 24 Abs. 4 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997, wird verordnet:

Im Gemeindegebiet von Bregenz wird der Uferschutzbereich der Bregenzerach im Bereich des Anton-Renz-Weges zwischen der Strabonstraße und der Rheinstraße von 10 m bis zur landseitigen Begrenzung der Dammkrone eingeschränkt.

Die betroffene Gewässerstrecke ist in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landeshauptstadt Bregenz vom 26.05.1997, M 1:1000,*) dargestellt.