In dem im § 1 Abs. 1 umschriebenen Gebiet der Gemeinden Bezau, Egg und Mittelberg (Schutzbereich) ist es verboten, Alpenpflanzen jeder Art zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen sowie Fremddünger oder Pestizide einzusetzen.
*) Fassung LGBl.Nr. 48/2009
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