Der geschützte Landschaftsteil "Maihof" umfasst den in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 1.7.1992, Zl. IVe-144/15,*) ausgewiesenen Teil der Gp. 830/1 in der Katastralgemeinde Hörbranz.
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