Die Grenze des im § 1 genannten geschützten Landschaftsteiles ist in den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn und beim Markgemeindeamt Hohenems zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten im Maßstab 1:5000 dargestellt.
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