§ 2 § 2 — Verordnung der Landesregierung über den Schutz des Gebietes Schurreloch in Hittisau
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Die Grenze des im § 1 genannten geschützten Landschaftsteiles ist in den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und beim Gemeindeamt Hittisau zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten im Maßstab 1:5000 dargestellt.
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