LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über den Schutz des Gebietes Schurreloch in Hittisau§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 21. Juli 1978
Up-to-date

Die Grenze des im § 1 genannten geschützten Landschaftsteiles ist in den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und beim Gemeindeamt Hittisau zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten im Maßstab 1:5000 dargestellt.

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