§ 1 — Verordnung der Landesregierung über den Schutz und die Erhaltung der "Bludescher Magerwiesen"
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Die in der Anlage grün ausgewiesenen Flächen in der Gemeinde Bludesch sind nach dieser Verordnung als Magerwiesen zu schützen.
*) Fassung LGBl.Nr. 25/2015
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