LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über den Schutz und die Erhaltung der "Bludescher Magerwiesen"§ 1

§ 1

In Kraft bis 31. Mai 2029
Up-to-date

Die in der Anlage grün ausgewiesenen Flächen in der Gemeinde Bludesch sind nach dieser Verordnung als Magerwiesen zu schützen.

*) Fassung LGBl.Nr. 25/2015

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