Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über den Schutz der Landschaft im Gebiet Laterns - Furka, LGBl.Nr. 19/1968, sowie die Verordnung über den Schutz der Alpenpflanzen im Gebiet der Alpe Portla, Damüls, LGBl.Nr. 39/1969, außer Kraft.
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