Im geschützten Gebiet ist es verboten, Änderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten und den Naturgenuss zu beeinträchtigen. Insbesondere ist es verboten,
a) Pflanzen jeder Art zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen,
b) Bauwerke aller Art zu errichten oder zu ändern,
c) Meliorationen durchzuführen, Torf zu stechen, Abfall und sonstige Materialien abzulagern, einzelstehende Bäume, Baumgruppen, Hecken und Gebüsch zu beseitigen,
d) Zelt- und Lagerplätze einzurichten, Wohnwagen aufzustellen, akustisch oder optisch störende Geräte in Betrieb zu nehmen.
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