Der Sportbeirat hat die Aufgabe, die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung zuständige Abteilung in den Angelegenheiten des Sportwesens und der körperlichen Ertüchtigung zu beraten, soweit es sich um grundsätzliche oder sonst bedeutsame Fragen handelt. Der Sportbeirat hat das Recht, in diesen Angelegenheiten Anträge zu stellen.
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