(1) Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu verfassen. Diese hat jedenfalls zu enthalten:
a) den Ort und die Zeit der Sitzung,
b) die Namen der Anwesenden,
c) die Tagesordnung,
d) die gestellten Anträge,
e) die gefassten Beschlüsse.
(2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterfertigen.
(3) Eine Ausfertigung der Niederschrift ist den Mitgliedern des Familienbeirates innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung zu übermitteln. Einwendungen sind spätestens bei der nächsten Sitzung vorzubringen, andernfalls die Niederschrift als genehmigt gilt. Berichtigungen sind in der Niederschrift über die nächste Sitzung fest zu halten.
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