LandesrechtVorarlbergVerordnungenBlutdepot-Verordnung

Blutdepot-Verordnung

In Kraft seit 14. Oktober 2011
Up-to-date

§ 1 Anforderungen für die Lagerung, den Transport und die Verteilung von Blut und Blutbestandteilen

§ 1

Die Lagerung, der Transport und die Verteilung von Blut- und Blutbestandteilen durch Blutdepots hat den Anforderungen des Anhanges IV der Richtlinie 2004/33/EG zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile zu entsprechen.

§ 2 Dokumentation des Eingangs, der Abgabe sowie der Anwendung von Blut und Blutbestandteilen

§ 2

Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat sicherzustellen, dass jeder Eingang und jede Abgabe oder Anwendung von Blut- oder Blutbestandteilen im Rahmen des Blutdepots dokumentiert wird. Die Dokumentation hat eine nach dem Stand der Wissenschaft lückenlose Nachvollziehbarkeit der Transfusionskette, soweit diese in den Aufgabenbereich des Blutdepots fällt, sicherzustellen. Die Dokumentation ist durch mindestens 30 Jahre aufzubewahren.