§ 8 — Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung für Kulturbeiräte und Kunstkommissionen
Rückverweise
Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Geschäftsordnung für Kulturbeiräte und Kunstkommissionen, LGBl.Nr. 70/2023, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 70/2023
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