§ 8 § 8*) Inkrafttreten — Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung für Kulturbeiräte und Kunstkommissionen
Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Geschäftsordnung für Kulturbeiräte und Kunstkommissionen, LGBl.Nr. 70/2023, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 70/2023
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden