(1) Die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung der Hauptschule Innerbraz steht im Eigentum der Gemeinde Innerbraz.
(2) Die Gemeinde Innerbraz stellt die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung dem Gemeindeverband gegen ein angemessenes Mietentgelt zur Verfügung. Hierüber ist ein gesonderter Bestandvertrag abzuschließen.
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