(1) Die Gemeinden Düns, Dünserberg, Göfis, Röns, Satteins, Schlins und Schnifis bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter der Hauptschule Satteins.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung „Schulerhalterverband Hauptschule Satteins“ und hat seinen Sitz in Satteins.
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