Die Beiträge der einzelnen verbandsangehörigen Gemeinden zu dem durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckten Betriebsaufwand für die Polytechnische Schule sind jährlich in der Weise zu ermitteln, dass der Betriebsaufwand des Abrechnungsjahres durch die Gesamtschülerzahl geteilt und die sich ergebende Kopfquote mit der Zahl jener Schüler vervielfacht wird, die in der verbandsangehörigen Gemeinde den ordentlichen Wohnsitz haben. Für die Ermittlung der Schülerzahl ist der Stand der Schüler am 1. Februar des Abrechnungsjahres maßgebend.
*) Fassung LGBl.Nr. 128/2015
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