Der durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckte Investitionsaufwand ist von den verbandsangehörigen Gemeinden zu tragen und auf diese nach einem Verteilungsschlüssel aufzuteilen. Dieser Verteilungsschlüssel bestimmt sich nach der von der Statistik Österreich festgestellten Bevölkerungszahl (Volkszahl) zum Stichtag 31.10. des zweitvorangegangenen Jahres.
*) Fassung LGBl. Nr. 35/2002, 128/2015
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