(1) Die Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, St. Anton i.M., St. Gallenkirch, Schruns, Silbertal, Tschagguns und Vandans bilden einen Gemeindeverband als gesetzlicher Schulerhalter für die Polytechnische Schule Montafon.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung "Schulerhalterverband Polytechnische Schule Montafon" und hat seinen Sitz in Bartholomäberg.
*) Fassung LGBl.Nr. 128/2015
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