§ 2*) Kostenaufteilung
(1) Die verbandsangehörigen Gemeinden haben den durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckten Investitionsaufwand für die Polytechnische Schule Bregenz nach folgendem Aufteilungsschlüssel zu tragen:
Stadt Bregenz | 26,070 v.H. |
Gemeinde Buch | 1,462 v.H. |
Gemeinde Eichenberg | 0,146 v.H. |
Gemeinde Fußach | 4,530 v.H. |
Gemeinde Gaißau | 2,265 v.H. |
Marktgemeinde Hard | 16,218 v.H. |
Gemeinde Höchst | 9,495 v.H. |
Marktgemeinde Hörbranz | 6,280 v.H. |
Gemeinde Hohenweiler | 1,900 v.H. |
Gemeinde Kennelbach | 3,288 v.H. |
Gemeinde Langen | 1,314 v.H. |
Marktgemeinde Lauterach | 11,834 v.H. |
Gemeinde Lochau | 4,163 v.H. |
Gemeinde Möggers | 0,805 v.H. |
Gemeinde Sulzberg | 0,365 v.H. |
Marktgemeinde Wolfurt | 9,865 v.H. |
Dieser Aufteilungsschlüssel kann bei Veränderung der ihm zugrundeliegenden Schülerzahlen durch Beschluss des Verwaltungsausschusses entsprechend angepasst werden.
(2) Der durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckte Betriebs- und Verwaltungsaufwand wird auf die verbandsangehörigen Gemeinden im Verhältnis der Zahl der Schüler der Polytechnischen Schule, die am 1. Februar in den verbandsangehörigen Gemeinden den ordentlichen Wohnsitz haben, aufgeteilt.
*) Fassung LGBl.Nr. 20/1983, 55/2012
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