LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Angleichung der Bezüge der Gemeindebediensteten im Zollausschlussgebiet der Gemeinde Mittelberg

Verordnung der Landesregierung über die Angleichung der Bezüge der Gemeindebediensteten im Zollausschlussgebiet der Gemeinde Mittelberg

In Kraft seit 01. Januar 1997
Up-to-date

§ 1 § 1

Der Monatsbezug beträgt für die Bediensteten der Gemeinde Mittelberg das 1,4830fache des Monatsbezuges der Gemeindebediensteten der anderen Gemeinden.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Angleichung der Bezüge der Gemeindebediensteten im Zollausschlussgebiet der Gemeinde Mittelberg, LGBl.Nr. 66/1995, außer Kraft.