Vorwort
§ 1 § 1
Der Monatsbezug beträgt für die Bediensteten der Gemeinde Mittelberg das 1,4830fache des Monatsbezuges der Gemeindebediensteten der anderen Gemeinden.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Angleichung der Bezüge der Gemeindebediensteten im Zollausschlussgebiet der Gemeinde Mittelberg, LGBl.Nr. 66/1995, außer Kraft.