Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach
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Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Höchst und Fußach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden
a) im Bereich "Neugrütt" (Gemeinde Fußach) und "Deltastraße" (Gemeinde Höchst) entsprechend den Planurkunden des Dipl.-Ing. Reinhard Klocker vom 01.08.2000, Planzahl 6341/97 und vom 10.09.2003, Planzahl 2010-03, und
b) im Bereich des Bodenseeufers (Rohrspitz/Restaurant "Glashaus") entsprechend der Planurkunde des Dipl.-Ing. Walter Bertschler vom 28.12.1999, AN. 944/99, sowie
c) im Bereich Bonigstraße und Landesstraße Nr. 202 entsprechend der Planurkunde des Dipl.-Ing. Walter Bertschler vom 09.12.1999, AN. 937/99,
gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 69/1997, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 2004 in Geltung.