Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Feldkirch und der Gemeinde Meiningen
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Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Stadt Feldkirch und der Gemeinde Meiningen die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereich der neuen Illmündung, im Bereich Paspels und Schlatt/Rigola entsprechend den Vermessungsurkunden des Landesvermessungsamtes Feldkirch vom 20.08.2003, GZ. 2734/02 und GZ. 2734M/02, gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 69/1997, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 2004 in Geltung.