(1) Die Vorarlberger Landesbibliothek dient sowohl nach diesem Statut als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung.
(2) Die Vorarlberger Landesbibliothek bezweckt die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und kulturellen Gebiet, insbesondere der Wissenschaft, Schulbildung, Volksbildung, Berufsausbildung, Heimatkunde und Heimatpflege. Sie fungiert als öffentliches Informations-, Dokumentations- und Kommunikationszentrum sowie als Archivbibliothek.
(3) Der Zweck der Vorarlberger Landesbibliothek wird durch die Erfüllung der in § 3 angeführten Aufgaben als Informations-, Dokumentations- und Kommunikationszentrum erreicht.
(4) Die erforderlichen finanziellen Mittel werden aufgebracht durch:
a) Zuwendungen des Landes Vorarlberg
b) Einnahmen durch den Verkauf von Benutzerausweisen (VLB-Card)
c) Einnahmen aus Fernleihen
d) Einnahmen aus Lizenzgebühren
e) Sonstige Einnahmen (aus Hilfsgeschäften wie Erstellung von Kopien, Ausdrucken, Verkauf von Gebrauchsgegenständen, Münztelefon, uä.)
Förderbeiträge öffentlicher Stellen, interessierter Institutionen, Körperschaften, etc.
*) Fassung ABl.Nr. 3/2017
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