Vorwort
Der von Patienten der allgemeinen Gebührenklasse an den Träger der Krankenanstalt zu entrichtende Kostenbeitrag beträgt 13,42 Euro pro Pflegetag.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung des Kostenbeitrages in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 92/2024, außer Kraft.