Die Höhe der Naturschutzabgabe beträgt:
a) für den maschinellen Abbau von mineralischen Rohstoffen 29 Cent je Kubikmeter;
b) für die Errichtung oder den Ausbau von Seilbahnen 2,34 Euro je Meter Trasse;
c) für die Errichtung oder den Ausbau von Sportanlagen 1,17 Euro je Quadratmeter, höchstens jedoch 46.815,56 Euro;
d) für Anlagen zur Erzeugung von Schnee 35,11 Euro je tausend Kubikmeter jährlicher Wasserentnahmemenge;
e) für die Ableitung oder Entnahme von Wasser zum Betrieb von Stromerzeugungsanlagen 1,17 Euro je Sekundenliter Ausbauwassermenge.
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