(1) Der monatliche Aufwandsbeitrag ergibt sich aus der Summe der Anschaffungskosten des Rades und der Leasingkosten.
(2) Die Anschaffungskosten des Rades dürfen 1.500,- Euro brutto nicht unter- und 8.000,- Euro brutto nicht überschreiten.
(3) Die Leasingkosten setzen sich aus dem Leasingfaktor, den Versicherungs- und Instandhaltungskosten sowie der Rechtsgeschäftsgebühr zusammen.
(4) Der Aufwandsbeitrag ist gleichmäßig auf die Kalendermonate der Zurverfügungstellung zu verteilen und von Amts wegen vom Bruttomonatsbezug des Bediensteten einzubehalten.
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