(1) Die Pflegegebühr für forensische Patienten am A.ö. Landeskrankenhaus Hall i.T. wird mit 620,00 Euro je Pflegetag festgesetzt.
(2) Die für das Jahr 2025 kostendeckend ermittelte Pflegegebühr für forensische Patienten am A.ö. Landeskrankenhaus Hall i.T. wird mit 620,00 Euro festgestellt.
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