LandesrechtTirolVerordnungenKostenbeitrag in den öffentlichen Krankenanstalten

Kostenbeitrag in den öffentlichen Krankenanstalten

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

§ 1 § 1

Der von Patienten der allgemeinen Gebührenklasse an den Träger der Krankenanstalt zu entrichtende Kostenbeitrag beträgt 12,90 Euro pro Pflegetag.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung des Kostenbeitrages in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 98/2023, außer Kraft.