Vorwort
§ 1 § 1
Der von Patienten der allgemeinen Gebührenklasse an den Träger der Krankenanstalt zu entrichtende Kostenbeitrag beträgt 12,90 Euro pro Pflegetag.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung des Kostenbeitrages in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 98/2023, außer Kraft.