Der höchstzulässige Tarif für die Hauptüberprüfung (§ 13 der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998) beträgt pro Gebäude bis zu drei zu beschauende Wohneinheiten 42,97 Euro und für je weitere angefangene drei zu beschauende Wohneinheiten 42,97 Euro.
Für die Hauptüberprüfung im Rahmen der Feuerbeschau (§ 17 der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998) gebührt dem Rauchfangkehrer für jedes Gebäude mit eigener Hausnummer zusätzlich ein Betrag von 42,97 Euro.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise