Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche im Gebiet der Gemeinden des Bezirkes Innsbruck-Land festgelegt werden, LGBl. Nr. 105/2009, außer Kraft.
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