Vorwort
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 wird mit 1,097 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes beträgt sohin 549,50 Euro.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.